Bei uns gehört es zum Alltag, dass die Bewohner*innen tagtäglich bei Entscheidungen im Gemeinschaftsleben ihrer Wohnbereiche beteiligt sind. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, ihre Interessen, Wünsche und Verbesserungsvorschläge über den Einrichtungsbeirat einzubringen.
Der Einrichtungsbeirat besteht aus fünf gewählten Mitgliedern – momentan zwei Bewohner*innen aus dem Haus und zwei externe Mitglieder – die die Anliegen der Bewohner*innen vertreten. Dabei wird der Einrichtungsbeirat von unserer Sozialen Betreuung unterstützt.
Die Mitglieder des Einrichtungsbeirates sind (Stand: Juni 2023):
- Frau Margarethe Ganowsky, 1. Vorsitzende (extern)
- Frau Ursula Emmerling, 2. Vorsitzende (extern)
- Herr Emil Packeiser (Bewohner)
- Herr Herbert Pöttgens (Bewohner)
- Schwester Ursula Schulz (Bewohnerin)
Das Heimgesetz, das den Einrichtungsbeirat vorschreibt, will Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Heimbewohner*innen schützen und fördern. Stellvertretend nimmt der Einrichtungsbeirat deren Rechte wahr, indem er u. a. bei Entscheidungen wie Unterkunft, Verpflegung, Freizeit aber auch bei Fragen der Qualitätssicherung mitwirkt. Verbesserungsvorschläge, Kritik und Anregungen werden an die Einrichtungsleitung und andere Stellen weitergeleitet.
Der Einrichtungsbeirat trifft sich einmal im Monat und lädt, je nach Bedarf und Thema, Mitarbeitende des Hauses (z. B. Einrichtungsleitung, Küchenleitung) ein. Bei uns wirkt der Einrichtungsbeirat nicht nur mit Wortbeiträgen an der Erstellung des wöchentlichen Speiseplanes mit, sondern verkostet auch selbst Lebensmittel wie Brot oder neue Gerichte.
Darüber hinaus nimmt er auch an externen Veranstaltungen wie z. B. regionalen Treffen von Einrichtungsbeiräten teil.